Stöttlalm

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Stand: April 2025

Anzahlung & Reservierungsgebühr

Mit verbindlicher Terminfixierung wird eine Reservierungsgebühr von EUR 1.000,– fällig. Zusätzlich ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpaketpreises spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Die Terminfixierung gilt erst nach Einlangen der Reservierungsgebühr als verbindlich. Die Reservierungsgebühr sowie die Anzahlung werden auf den Gesamtbetrag angerechnet.

Stornobedingungen

Bis 12 Monate vor Veranstaltung

Rückerstattung der geleisteten Reservierungsgebühr von € 1.000,–

12 bis 6 Monate vor Veranstaltung

€ 500,– Aufwandentschädigung

6 bis 2 Monate vor Veranstaltung

50 % des gebuchten Gesamtpakets laut fixierter Personenanzahl

Ab 2 Monate vor Veranstaltung

90 % des Gesamtpakets laut fixierter Personenanzahl

Hinweis: Stornierungen werden ausschließlich schriftlich per E-Mail akzeptiert.

Allergien & Unverträglichkeiten

  • Vorab-Information

    Informationen über Allergien und Unverträglichkeiten müssen vorab bei der Bestellung oder im Rahmen der Detailabsprache mitgeteilt werden.

  • Kreuzkontamination

    Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann bei der Zubereitung ein Kreuzkontakt nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Haftung & Garderobe

  • Garderobe

    Es wird keine Haftung für die Garderobe übernommen.

  • Geschenke

    Für mitgebrachte Geschenke (insbesondere Kuverts mit Bargeld) wird keine Haftung übernommen. Wir bitten euch, diese am selben Abend mitzunehmen.

Hausrecht

  • Verhalten

    Die Stöttlalm behält sich das Hausrecht vor. Gäste, die durch ihr Verhalten andere Anwesende belästigen, den Betriebsablauf stören oder gegen die Ruhezeiten verstoßen, können des Lokals verwiesen werden.

Gerichtsstand

Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens, seiner Erfüllung und Beendigung, sowie seiner vor- und nachvertraglichen Wirkungen wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Silz und die Anwendung Österreichischen Rechtes gemäß § 104 JN vereinbart.